Bauförderfonds

Über die Genehmigung von Baumaßnahmen und die Vergabe der Mittel aus dem Bauförderfonds entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Bauwesen der Kirchengemeinden und Denkmalpflege im Erzbischöflichen Ordinariat.
 
Diese Maßnahmen werden aus dem Bauförderfonds bezuschusst:
 
 

Was: Investitionen an Gebäudehülle und und beim Umstieg auf Erneuerbare Energien auf Empfehlung des Energie-Gutachtens
Wie:  Fördersätze erhöhen sich um bis zu 50%.
Wer:  Römisch-katholische Kirchengemeinden
 

Die Kosten für Energieberatungen können in den Planungskosten berücksichtigt werden. Damit fördert der Bauförderfonds die eigentliche Maßnahme und indirekt auch die Energieberatung. 
 
Ansprechpartner hierfür ist das Referat Bauwesen der Kirchengemeinden und Denkmalpflege in der HA 9.
Antragsberechtigt sind alle Kirchengemeinden.