
Bauförderfonds
Über die Genehmigung von Baumaßnahmen und die Vergabe der Mittel aus dem Bauförderfonds entscheiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates Bauwesen der Kirchengemeinden und Denkmalpflege im Erzbischöflichen Ordinariat.
Diese Maßnahmen werden aus dem Bauförderfonds bezuschusst:
Die Kosten für Energieberatungen können in den Planungskosten berücksichtigt werden. Damit fördert der Bauförderfonds die eigentliche Maßnahme und indirekt auch die Energieberatung.
Ansprechpartner hierfür ist das Referat Bauwesen der Kirchengemeinden und Denkmalpflege in der HA 9.
Antragsberechtigt sind alle Kirchengemeinden.




