Wann wird eine Energie-Beratung benötigt?
Integration in Planungs-, Entscheidungs- und Bauprozesse
Die Beratung soll zeitnah vor der Baumaßnahme stattfinden und bestenfalls in den Planungs- und Entscheidungsprozess integriert sein. So wird die Beratung unmittelbar nützlich und wirkt direkt für die Umsetzung. Durch den modularen Aufbau der Energie-Beratung können einzelne Fragestellungen zielgerichtet beantwortet werden.
Baubegleitung erwünscht
In der Umsetzung von energetischen Maßnahmen ist – entgegen der früheren Praxis – nun eine
Baubegleitung nach Bafa-Standard ausdrücklich erwünscht.
Verpflichtung im Genehmigungsprozess
Im kirchenrechtlichen Genehmigungsprozess ist eine Energie-Beratung verpflichtend und muss spätestens zur Projektgenehmigung vorgelegt werden.
Voraussetzung für eine erhöhte Förderung
Sowohl für eine erhöhte Regelförderung aus dem Bauförderfonds als auch für einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „100 Prozent für Erneuerbare" Energien ist eine passende Energie-Beratung Voraussetzung für eine Zuschussgewährung.
Kosten für die Energie-Beratung
Die Kosten für die Energie-Beratung sind von den Kirchengemeinden in der Regel selbst zu tragen. Diese können allerdings als Planungskosten in die Projektfinanzierung mit eingerechnet werden und werden nach Maßgabe des Bauförderfonds oder des Programms „100 Prozent für die Erneuerbaren" bezuschusst. Bei den Bafa-Energieberatungen kann natürlich nur der Eigenanteil angerechnet werden, der nach Abzug der staatlichen Förderung bei der Kirchengemeinde verbleibt. Im Gegensatz zur Energie-Beratung im Profangebäude gewährt die Erzdiözese bei Beratungen für Sakralbauten weiterhin einen Zuschuss von 50%.