Beschreibung und Umfang
- Umfassende Untersuchung mit Darstellung des Bestandes sowie rechnerischer Untersuchung von energetischen Maßnahmen (an Gebäudehülle und Anlagentechnik), die das Gebäude hin zu einem möglichst klimaneutralen Zustand transformieren
- Berichtsformat: iSFP Sanierungsfahrplan (vorgefertigtes Layout, fünf Maßnahmenpakete),
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Zur Vorbereitung umfangreicher Maßnahmen oder
- im Rahmen einer Planung,
- sollte nach Klärung zukünftiger Nutzung (und ggf. erforderlichem Umbau) erfolgen
Reichweite
- Profangebäude mit überwiegender Wohnnutzung
- Alle energierelevanten Maßnahmen an der Heiz- und Lüftungstechnik sowie an der Gebäudehülle
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
- kann alternativ zum Maßnahmencheck vorgelegt werden und übernimmt dann dessen Funktionen für
- die Erlangung einer Projektgenehmigung und für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
- einen Zuschuss aus dem Bausonderprogramm „100 Prozent für die Erneuerbaren“,
- ist mit den üblichen Planungsunterlagen einzureichen.
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
- keine explizite Bezuschussung
- kann in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden
Staatliche Förderung
- 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser, max 1.700 Euro für MFH
- für Kirchengemeinden nur in seltenen Fällen möglich, da Mietobjekte von der Förderung ausgeschlossen sind und Dienstwohnungen als Vermietung gewertet werden.
Anbieter und ihre Qualifikation
Alle Beraterinnen und -berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena (Deutsche Energieagentur) mit Eintrag „Energieberatung Wohngebäude“
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
Bafa-Merkblatt zu den Berichtsstandards + ggf. Kontrolle durch Bafa
Preisfindung bzw. Aufwand
Individuelles Angebot auf Anfrage bei der Energieberaterin oder dem -berater nach Aufwand, abhängig von Größe / Komplexität des Gebäudes und Untersuchungsaufwand
Kundenverhältnis
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater.
Bindung an die Erzdiözese
keine
Anwalt für das Produkt
Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energieberatung Wohngebäude )
Besonderheiten
Zuschussantrag beim Bafa wird durch die Energieberaterinnen/-berater oder von der Kirchengemeinde gestellt. Zuschuss geht direkt an die Kirchengemeinde.

