Bafa-Energieberatung (Wohngebäude)

Es handelt sich hier um eine umfängliche Energieberatung für Wohngebäude der Kirchengemeinde (Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung), die bei großen energetischen Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann (Sanierungsfahrplan/Energiekonzept).
 

Beschreibung und Umfang

  • Umfassende Untersuchung mit Darstellung des Bestandes sowie rechnerischer Untersuchung von energetischen Maßnahmen (an Gebäudehülle und Anlagentechnik), die das Gebäude hin zu einem möglichst klimaneutralen Zustand transformieren
  • Berichtsformat: iSFP Sanierungsfahrplan (vorgefertigtes Layout, fünf Maßnahmenpakete),

Lage im Planungs- und Bauprozess

  • Zur Vorbereitung umfangreicher Maßnahmen oder
  • im Rahmen einer Planung,
  • sollte nach Klärung zukünftiger Nutzung (und ggf. erforderlichem Umbau) erfolgen

Reichweite

  • Profangebäude mit überwiegender Wohnnutzung
  • Alle energierelevanten Maßnahmen an der Heiz- und Lüftungstechnik sowie an der Gebäudehülle

Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren

  • kann alternativ zum Maßnahmencheck vorgelegt werden und übernimmt dann dessen Funktionen für
    • die Erlangung einer Projektgenehmigung und für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
    • einen Zuschuss aus dem Bausonderprogramm „100 Prozent für die Erneuerbaren“,
  • ist mit den üblichen Planungsunterlagen einzureichen.

Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes

  • keine explizite Bezuschussung
  • kann in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden

Staatliche Förderung

  • 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser, max 1.700 Euro für MFH
  • für Kirchengemeinden nur in seltenen Fällen möglich, da Mietobjekte von der Förderung ausgeschlossen sind und Dienstwohnungen als Vermietung gewertet werden.

Anbieter und ihre Qualifikation

Alle Beraterinnen und -berater der Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena (Deutsche Energieagentur) mit Eintrag „Energieberatung Wohngebäude“

Inhaltliche und sachliche Anforderungen

Bafa-Merkblatt zu den Berichtsstandards + ggf. Kontrolle durch Bafa

Preisfindung bzw. Aufwand

Individuelles Angebot auf Anfrage bei der Energieberaterin oder dem -berater nach Aufwand, abhängig von Größe / Komplexität des Gebäudes und Untersuchungsaufwand

Kundenverhältnis

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater.

Bindung an die Erzdiözese

keine

Anwalt für das Produkt

Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energieberatung Wohngebäude )

Besonderheiten

Zuschussantrag beim Bafa wird durch die Energieberaterinnen/-berater oder von der Kirchengemeinde gestellt. Zuschuss geht direkt an die Kirchengemeinde.