Beschreibung und Umfang
- Die entsprechenden Leistungsbilder sind der HOAI (aktuelle Fassung) zu entnehmen.
- Ausarbeitung von Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen
- Erstellung von technischen Zeichnungen, Plänen, Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Bauteilen, Räumen, Gebäuden, Heizsystemen
- Einhaltung von staatlicher Normen und Vorschriften
- Einhaltung kirchliche Vorgaben
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Nach einer grundlegenden Entscheidung hinsichtlich der Projektidee (Nutzung und architektonisches Konzept)
- Nach bzw. in Vernetzung mit der Energieberatung
Reichweite
- Alle energierelevanten Baumaßnahmen an Gebäuden.
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
- muss zur Erstellung der Kostenberechnung und damit zur Erstellung der Finanzierung sowie zur Beantragung der Maßnahmengenehmigung vorliegen.
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
- kann in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden und wird dann im Rahmen der Maßnahmenförderung bezuschusst
Staatliche Förderung des Produktes
- keine
Anbieter und ihre Qualifikation
- Fachingenieure (FH- oder Uni-Abschluss)
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
- Unbedingte Ausrichtung der Planungen auf die Klimaneutralität
- Einfachheit, Durchschaubarkeit und Bedienbarkeit vor technischer Hochrüstung
- Verbrauchscontrolling
- Im Sakralgebäude:
- Einhaltung der kirchlichen Vorgaben (Temperierungsmodelle mit Temperatur- und Feuchtevorgaben)
- Berücksichtigung der Daten aus dem Klima-Monitoring
- Kirchliche Heizlastberechnung
- Qualität der Sensorik (z.B. bei automatisierten Fensterlüftungsanlagen)
- Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Nachhaltigkeit, Normen und Richtlinien, Wirtschaftlichkeit, zeitliche Vorgaben, Dokumentation.
- Eine Einbindung möglichst als integrale Planung ist anzustreben.
- Verzahnung von Beratung und Fachplanung
Preisfindung bzw. Aufwand
- Individuelles Angebot nach den Sätzen der HOAI oder Pauschalangebot je Projekt
Kundin
Kirchengemeinde
Bindung an die Erzdiözese
keine
Anwalt für das Produkt
Erzdiözese für kirchliche Zusatzanforderungen.
Besonderheiten
keine

