Darüber hinaus sind in Baden-Württemberg PV-Anlagen bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen gesetzlich vorgeschrieben (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11. Oktober 2021).
Die Erzdiözese Freiburg bietet den Kirchengemeinden zum Zwecke des PV-Ausbaus auf Dächern der Kirchengemeinde für die Projektentwicklung, Planung, Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen eine vollumfängliche Unterstützung an.
Die Projektentwicklung beinhaltet die bautechnische und PV-technische Vorprüfung der Gebäudedächer unter Berücksichtigung der Belange von Architektur, Denkmal- und Artenschutz. Beteiligt sind insbesondere die Erzbischöflichen Bauämter, das Erzbischöfliche Ordinariat, Verrechnungs- und Geschäftsstellen sowie die kircheneigene KSE Energie GmbH. Die Projektkoordination übernimmt dabei die Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt.
Als Ergebnis der PV-Vorprüfung werden der Kirchengemeinde Gebäudedächer für mögliche PV-Anlagen vorgeschlagen. Die Entscheidung für eine bestimmte PV-Anlage trifft die Kirchengemeinde.
Die weitergehende Ausführungsplanung, Genehmigungen, Errichtung (Investition) und der Betrieb der PV-Anlage werden nachfolgend durch die Erzdiözese Freiburg Energie GmbH vorgenommen. Mit dem Dachnutzungsvertrag wird für mindestens 20 Jahre der Betrieb und Unterhalt der PV-Anlage durch die Erzdiözese Freiburg Energie GmbH gesichert. Mit diesem Konzept entstehen der Kirchengemeinde keine Kosten bei der Projektentwicklung, Planung, Bau und Betrieb von PV-Anlagen auf ihren Gebäudedächern.


