

Kirchenbewohner mit Rechtsanspruch
In Deutschland verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz aller heimischen Fledermausarten sowie aller in der EU vorkommenden Vogelarten. Es ist verboten, diese Tiere zu stören, zu verletzen, zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Bei der Sanierung von Altbauten und Kirchen können wichtige Lebensräume für Vögel und Fledermäuse verloren gehen. Auch Bauarbeiten selbst können sie erheblich beeinträchtigen. Ohne Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde dürfen ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten weder beschädigt noch zerstört werden.
Bei geplanten Bau- oder Sanierungsarbeiten ist es ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob gefährdete Arten betroffen sind. Fachleute können dabei helfen, Lösungen zu finden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die Arten schützen. Dazu gehören beispielsweise angepasste Bauzeiten, das Offenlassen von Einfluglöchern oder die Einrichtung von Ersatzquartieren.
Nächtliche Beleuchtung kann das Verhalten vieler Tierarten stören, sie aus ihren Lebensräumen vertreiben oder ihre Rückkehr verhindern. In Baden-Württemberg ist daher die nächtliche Fassadenbeleuchtung ganzjährig verboten, es sei denn, zwingende Gründe wie die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erfordern Ausnahmen.
Wer bei Sanierungen Rücksicht auf die tierischen Mitbewohner nimmt, schützt nicht nur die Artenvielfalt, sondern erhält auch den besonderen Charakter der Kirchen – als lebendige, ökologisch wertvolle Bauwerke.
Links und weitere Informationen
- Zur Beachtung: Gesetzesänderung bei Fassadenbeleuchtung
- TurmbauerundNestbauer.pdf
- Fassadenbeleuchtung in Baden-Württemberg fast ganz verboten
- Landesrecht BW - § 21 NatSchG | Landesnorm Baden-Württemberg | Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Himmelsstrahler | § 21 - Beleuchtungsanlagen, Werbeanlagen, Himmelsstrahler | gültig ab: 11.02.2023
- Informationen zum Artenschutz bei Gebäudeabbruch oder Gebäudesanierung | Stadt Speyer
- 20220912 Artenschutz am Haus.pdf
- 2018_04_Artenschutzflyer.pdf
