Ü20-Photovoltaikanlagen

In den Kirchengemeinden wurden bereits in früheren Jahren eigenständig PV-Anlagen errichtet, um Strom einzuspeisen. Rund 100 PV-Anlagen sind auf diesem Wege auf kirchlichen Dächern installiert worden.
Wie kann es nach einer Laufzeit von über 20 Jahren mit diesen Anlagen weiter?
 
Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft nach 20 Jahren aus. Es stellt sich für die Betreiber (Kirchengemeinde) die Frage, was mit der Ü20-PV-Anlage geschehen soll?
 
Die PV-Anlagen "dieser Generation" haben sich schon längst über die Einspeisevergütung refinanziert. Der kircheneigene Energieversorger, KSE Energie GmbH, hat u. a. zusammen mit der Stabsstelle Schöpfung und Umwelt der Erzdiözese Freiburg eine Handreichung erstellt, die den Kirchengemeinden die Handlungsmöglichkeiten für die Ü20-PV-Anlagen aufzeigt. Die Handreichung finden Sie hier als Download.