Zunehmend werden stromgeführte Wärmepumpen als Gebäude-Heizsysteme eingeführt (Neubau und Sanierung von Gebäuden). In der Heizperiode sind die höchsten Strommengen zu liefern. Demgegenüber erzeugt die PV-Anlage in den Wintermonaten den geringsten Stromertrag. Von Oktober bis März werden nur 25-30 % des Jahresstromes erzeugt. Der Strombedarf der Wärmepumpe und die PV-Stromerzeugung insbesondere in der Winterheizperiode sind zu prüfen.
Der Sonnenstrom aus Photovoltaik (PV)-Anlagen ist ein wesentlicher Baustein zur Bewältigung der Energiewende. Photovoltaik-Anlagen an Gebäuden haben sich im Ortsbild etabliert und sind nun bei Neubauvorhaben wie auch Dachsanierungen grundsätzlich gesetzlich vorgeschrieben (Photovoltaik-Pflicht-Verordnung BaWü). Unser PV-Konzept beinhaltet im ersten Schritt die bau- und solartechnische Untersuchung der Gebäudedächer wie Kirchen, Kindergärten, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser etc. der Kirchengemeinde.
Die Landesregierung BaWü hat seit 2022 ein Miteinander von Denkmalschutz und Klimaschutz ausgegeben, so dass auch auf Sakralgebäuden der PV-Ausbau ermöglicht wird (Pressemitteilung vom 04. Juli 2022):
"… Denkmalschutz und Klimaschutz schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Der Erhalt und die Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“
Des Weiteren gibt es in BaWü Leitlinien zur Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, um das Erscheinungsbild möglichst geringfügig zu beeinträchtigen.
Die PV-Potentiale aller Kirchendächer befinden sich zu rd. 50 % auf Sakralbauten. D. h., ohne diese großen Dachflächen kann das Ziel zum PV-Ausbau nicht erreicht werden.
Neben der gesetzlichen PV-Verpflichtung bei Neubau und Dachsanierung gibt es auch das Ziel der Erzdiözese Freiburg, die Klimaneutralität zu erreichen (Klimaschutzkonzept vom 10. August 2021). Die Kirchengemeinde als Gebäudeeigentümerin entscheidet über den PV-Ausbau. Die Erzdiözese Freiburg hat für die Projektentwicklung, Planung, Bau und den Betrieb von PV-Anlagen ein Konzept entwickelt, das die Kirchengemeinde beim PV-Ausbau vollumfänglich technisch, organisatorisch und finanziell unterstützt.
Grundsätzlich ja.
Insbesondere ist dies der Fall bei diözesanen Gebäuden und kirchlichen Gebäuden, die demnächst einer Dachsanierung unterzogen werden. Wegen der gesetzlichen PV-Verpflichtung und aus Gründen der Kostensynergie (Statik, Gerüst, Kran etc. für PV-Installation) würde hier eine Einzel-Vorprüfung erfolgen.
Die Erzdiözese Freiburg bietet den Kirchengemeinden zum Zwecke des PV-Ausbaus für die Projektentwicklung, Planung, Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen eine vollumfängliche Unterstützung an. Die Projektkoordination übernimmt dabei die Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt.
Für die Errichtung und den Betrieb der PV-Anlagen hat die Erzdiözese Freiburg die kirchliche Betreibergesellschaft „Erzdiözese Freiburg Energie GmbH“ gegründet, um die Kirchengemeinde von den vielfältigen Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der PV-Anlagen zu entlasten. Dazu wird ein Dachnutzungsvertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Erzdiözese Freiburg Energie GmbH vereinbart.
Für den PV-Ausbau gibt es folgende Umsetzungsmodelle:
1. Investition der Kirchengemeinde aus eigenen Mitteln
Die Kirchengemeinde kann - wie bisher- eigenständig in den PV-Ausbau investieren. Hier stellt der Bauförderfonds der Kirchengemeinde ein Investitionszuschuss in Höhe von 15% in Aussicht. Die Errichtung und der Anlagenbetrieb obliegen der Kirchengemeinde.
2. Investition durch die Erzdiözese Freiburg Energie GmbH
Die Kirchengemeinde überlässt das Gebäudedach der kircheneigenen Erzdiözese Freiburg Energie GmbH und vereinbart hierzu einen Dachnutzungsvertrag. Für den PV-Ausbau entstehen der Kirchengemeinde keine Kosten durch die Errichtung und den Anlagenbetrieb.
Bei einer anderweitigen Vermietung von kirchlichen Gebäudedächern zwecks Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen an Dritte können die Unterstützungen zur Projektentwicklung nicht kostenfrei gewährt werden. Dies gilt auch für vertragliche Angelegenheiten wie z. B. Dachnutzungsvertrag, Fragen zu Denkmalschutz und Steuerrecht sowie Haftungsangelegenheiten. Beauftragt die Kirchengemeinde nach Inanspruchnahme der Projektentwicklungsleistungen der Erzdiözese Freiburg einen Dritten mit der Errichtung und/oder dem Betrieb der PV-Anlage, hat sie der Erzdiözese Freiburg die nachweislich angefallenen Projektentwicklungskosten der betreffenden PV-Anlage zu erstatten.
Im Prinzip ja.
Die Vorsondierung der Gebäudedächer legt u. a. eine Mindestgröße von 10 kWp als Einzeldach fest. Fallweise können in einem Gebäudeensemble auch diese relativ kleinen Gebäude mitberücksichtigt werden. Die Vorsondierung kleinerer Gebäudedachflächen heißt nicht, dass diese kleinen PV-Anlagen unmöglich oder unrentabel sind, sondern die PV-Planung stellt sich einfacher dar und könnte z. B. von einem Elektro-Fachbetrieb vorgenommen werden. Nichtsdestotrotz ist der Dachzustand auch hier hinreichend zu prüfen, d. h. das Bauamt ist fachlich in gleicher Weise mit eingebunden.


