Bafa-Energieberatung (Nichtwohngebäude)

Es handelt sich hierbei um eine umfängliche Energieberatung für Nichtwohngebäude der Kirchengemeinde (Gebäude mit überwiegender Nichtwohnnutzung, die unter das GEG fallen). Der Bafa-zertifizierte Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan oder ein Energiekonzept und berät, welche Maßnahmen sinnvoll sind. 
 

Beschreibung und Umfang

  • Umfassende Untersuchung mit Darstellung des Bestandes sowie rechnerischer Untersuchung von energetischen Maßnahmen (an Gebäudehülle und Anlagentechnik), die das Gebäude hin zu einem möglichst klimaneutralen Zustand transformieren
  • Unterschiedliche Berichtsvarianten möglich:
    • freier Sanierungsfahrplan oder
    • Gesamt-Sanierungskonzept (Sanierung in einem Zug zu einem BEG Effizienzgebäude)

Lage im Planungs- und Bauprozess

  • Zur Vorbereitung umfangreicher Maßnahmen oder
  • im Rahmen einer Planung,
  • sollte nach Klärung zukünftiger Nutzung (und ggf. erforderlichem Umbau) erfolgen

Reichweite

  • Profangebäude als Nichtwohngebäude, (Kitas, Gemeindezentren, Bürogebäude etc.)
  • Alle energierelevanten Maßnahmen an der Heiz- und Lüftungstechnik (ggf. inklusive Kühlung), an der Beleuchtung sowie an der Gebäudehülle

Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren

  • wird im Bauverfahren anerkannt für
    • die Erlangung einer Projektgenehmigung und für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
    • einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „100 Prozent für die Erneuerbaren“
  • ist mit den üblichen Planungsunterlagen einzureichen.

Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes

  • keine explizite Bezuschussung
  • kann aber in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden.

Staatliche Förderung

  • 80 % der Beratungskosten als Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) möglich
  • Flächenabhängig gestaffelte Förderhöchstgrenzen (bei NGF < 200 m² max. 1.700 Euro, bei NGF 200 – 500 m² max. 5.000 Euro, bei NGF > 500 m² max. 8.000 Euro)
  • Achtung: Sakralbauten (auch überwiegende) sind von der Förderung ausgeschlossen!

Anbieter und ihre Qualifikation

Inhaltliche und sachliche Anforderungen

  • Bafa-Merkblatt zu den Berichtsstandards + ggf. Kontrolle durch Bafa

Preisfindung bzw. Aufwand

  • Individuelles Angebot auf Anfrage bei der Energieberaterin oder beim -berater nach Aufwand abhängig von Größe/Komplexität des Gebäudes und Untersuchungsaufwand (ohne/mit Heizvarianten etc.).

Kundenverhältnis

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater.

Bindung an die Erzdiözese

keine

Anwalt für das Produkt

Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energieberatung DIN V 18599)

Besonderheiten

  • Zuschussantrag beim Bafa wird entweder durch die Energieberaterin oder den -berater oder von der Kirchengemeinde direkt gestellt. Auszahlung ist an beide möglich.