
Bafa-Energieberatung (Nichtwohngebäude)
Es handelt sich hierbei um eine umfängliche Energieberatung für Nichtwohngebäude der Kirchengemeinde (Gebäude mit überwiegender Nichtwohnnutzung, die unter das GEG fallen). Der Bafa-zertifizierte Energieberater erstellt einen Sanierungsfahrplan oder ein Energiekonzept und berät, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Beschreibung und Umfang
- Umfassende Untersuchung mit Darstellung des Bestandes sowie rechnerischer Untersuchung von energetischen Maßnahmen (an Gebäudehülle und Anlagentechnik), die das Gebäude hin zu einem möglichst klimaneutralen Zustand transformieren
- Unterschiedliche Berichtsvarianten möglich:
- freier Sanierungsfahrplan oder
- Gesamt-Sanierungskonzept (Sanierung in einem Zug zu einem BEG Effizienzgebäude)
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Zur Vorbereitung umfangreicher Maßnahmen oder
- im Rahmen einer Planung,
- sollte nach Klärung zukünftiger Nutzung (und ggf. erforderlichem Umbau) erfolgen
Reichweite
- Profangebäude als Nichtwohngebäude, (Kitas, Gemeindezentren, Bürogebäude etc.)
- Alle energierelevanten Maßnahmen an der Heiz- und Lüftungstechnik (ggf. inklusive Kühlung), an der Beleuchtung sowie an der Gebäudehülle
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
- wird im Bauverfahren anerkannt für
- die Erlangung einer Projektgenehmigung und für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
- einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „100 Prozent für die Erneuerbaren“
- ist mit den üblichen Planungsunterlagen einzureichen.
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
- keine explizite Bezuschussung
- kann aber in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden.
Staatliche Förderung
- 80 % der Beratungskosten als Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) möglich
- Flächenabhängig gestaffelte Förderhöchstgrenzen (bei NGF < 200 m² max. 1.700 Euro, bei NGF 200 – 500 m² max. 5.000 Euro, bei NGF > 500 m² max. 8.000 Euro)
- Achtung: Sakralbauten (auch überwiegende) sind von der Förderung ausgeschlossen!
Anbieter und ihre Qualifikation
- Alle Beraterinnen und -berater der Energie-Effizient-Experten-Liste der dena (Deutsche Energieagentur) mit Eintrag „Energieberatung Nicht-Wohngebäude“
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
- Bafa-Merkblatt zu den Berichtsstandards + ggf. Kontrolle durch Bafa
Preisfindung bzw. Aufwand
- Individuelles Angebot auf Anfrage bei der Energieberaterin oder beim -berater nach Aufwand abhängig von Größe/Komplexität des Gebäudes und Untersuchungsaufwand (ohne/mit Heizvarianten etc.).
Kundenverhältnis
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater.
Bindung an die Erzdiözese
keine
Anwalt für das Produkt
Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Energieberatung DIN V 18599)
Besonderheiten
- Zuschussantrag beim Bafa wird entweder durch die Energieberaterin oder den -berater oder von der Kirchengemeinde direkt gestellt. Auszahlung ist an beide möglich.
