Quelle: Erzdiözese Freiburg

Maßnahmen-Check
Der Maßnahmen-Check ist eine einfache Überprüfung einer Projektidee bzw. einer vorliegenden Maßnahmenplanung. Er kann bei energetischen Einzelmaßnahmen jeglicher Art eingesetzt werden. Für den Heizungstausch oder die Heizungssanierung braucht es jedoch in der Regel ein Niedertemperatur-Konzept.
Beschreibung und Umfang
- Beratung erfolgt als Begehung vor Ort (mit Entscheidern / Planern) mittels protokollierter Beantwortung relevanter Fragen
- Der Umfang des Auftrages hängt von der Fragestellung der Kirchengemeinde ab.
- Beim Check einer Heizungsplanung findet das NT-Konzept Anwendung
- keine PV-Prüfung (hierfür gibt es ein eigenes Modul „PV-Vorprüfung“)
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Nach einer Planung, vor der Entscheidung zur Umsetzung,
- vor der Einholung der Projektgenehmigung.
- zukünftiger Umgang mit dem Gebäude (Nutzung, ggf. Umbau) wurde geprüft
Reichweite
- Profangebäude: Alle Energierelevanten Maßnahmen an der Heiz- und Lüftungstechnik sowie an der Gebäudehülle
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
Ist bei Einzelmaßnahmen
- Mindestvoraussetzung zur Erlangung einer Projektgenehmigung und für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
- ist mit den üblichen Planungs-Unterlagen zur Projektgenehmigung einzureichen.
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
- Kostenübernahme durch die Kirchengemeinde
- kann und soll in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden,
- Förderung dann über die Zuschüsse im Rahmen der Projektgenehmigung
Staatliche Förderung
- Keine (ggf. im Rahmen der BEG-Baubegleitung möglich)
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
- Mustergliederung für den Kurzbericht (Protokoll der Beratung)
Anbieter und ihre Qualifikation
- Für den Maßnahmen-Check beauftragte Energieberaterinnen und -berater, siehe Karte
Preisfindung bzw. Aufwand
- Vorab vereinbartes Honorar auf Stundensatzbasis
Aufwand soll 1-2 Tagessätze nicht übersteigen
Kundenverhältnis
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater.
Bindung an die Erzdiözese Freiburg
- Rahmenvertrag zwischen Erzdiözese und ausgewählten Energieberaterinnen und -beratern
- über die Leistungen,
- zur Einhaltung des vorgegebenen (einfachen) Musterberichtes und
- über die Teilnahme an Austauschtreffen und Fortbildungen
Anwalt für das Produkt
- Energieagentur Regio Freiburg im Auftrag der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirche in Baden
Besonderheiten
- keine
