Beschreibung und Umfang
- Bautechnische und PV-technische Vorprüfung eines Gebäudes für die Installation einer Aufdachanlage
- Bewertung und Priorisierung der Gebäude
- Zusammenführung und Empfehlung durch die Diözesanstelle
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Nach der PV-Planungsgenehmigung durch das Erzbischöfliche Ordinariat
- Vor der Projektgenehmigung durch das Erzbischöfliche Ordinariat
Reichweite
- Alle Gebäude einer Kirchengemeinde ausgenommen
- Dächer kleiner als 50m2
- Objekte die voraussichtlich in den folgenden drei Jahren veräußert werden.
- Besonders denkmalgeschützte Gebäude wie Welterbe oder raumwirksame Kulturdenkmale
- Objekte bei denen eine Dachsanierung ansteht bzw. in Planung oder Umsetzung sind
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
- ist Voraussetzung für die Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage (Projektgenehmigung)
- ist Voraussetzung für den Abschluss eines Dachüberlassungsvertrages mit der kirchlichen PV-Betreibergesellschaft
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
Kosten werden komplett von der Erzdiözese übernommen (wenn sie zu einer Dachüberlassung mit der kirchlichen PV-Betreibergesellschaft führen)
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
sind vorgegeben
Anbieter und ihre Qualifikation:
- Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt für die Koordination, Zusammenführung und Empfehlung an die Kirchengemeinde
Preisfindung bzw. Aufwand
Vollständige Kostenübernahme durch die Erzdiözese (Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt)
Kundin
- Kirchengemeinde für
- alle ihre Gebäude
- bei Baumaßnahmen, die eine PV-Pflicht auslösen.
Bindung an die Erzdiözese
- KSE = direkte Auftragsvergabe durch die Erzdiözese (Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt)
- Erzbischöfliche Bauämter = direkte Beauftragung über die Hauptabteilung 9 im Rahmen der Planungsgenehmigung
Anwalt für das Produkt
Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt
Besonderheiten
Die PV-Vorprüfung ist ein Instrument zur Identifizierung geeigneter Dächer im Rahmen der PV-Strategie der Erzdiözese Freiburg.

