Quelle: Erzdiözese Freiburg

Niedertemperatur-Konzept
Das Niedertempertatur-Konzept beinhaltet eine fundierte Analyse der Niedertemperaturfähigkeit eines Gebäudes auf der Basis des Ist-Zustandes. Es greift bei dem Vorhaben einer Heizungserneuerung. Der Energieberater erarbeitet ein Energieversorgungskonzept mit erneuerbaren Energie, vornehmlich mit Wärmepumpe mit den dafür notwendigen Maßnahmen an Technik und Gebäude. Wenn eine Wärmepumpe nicht möglich ist, zeigt er alternative erneuerbare Beheizungsarten auf.
Beschreibung und Umfang
- Erfassung des Ist-Zustandes eines Gebäudes (Hülle, Energiebereitstellung und Wärmeverteilung)
- Berechnung des Hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B
- Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen für Niedertemperaturfähigkeit des Gebäudes
- Ausgabe der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831-1
- Empfehlung für neue Heizungsanlage
- Zusammenstellung eines Kurzberichtes
Lage im Planungs- und Bauprozess
- Im Zusammenhang mit einer konkreten Planung,
- vor der Fachplanung und
- vor der Entscheidung zur Umsetzung,
- vor der Einholung der Projektgenehmigung.
Reichweite
Das Niedertemperatur-Konzept kann nur für Profangebäude erstellt werden. Für Sakralgebäude gibt es die Heiz-Strategien.
Relevanz im kirchlichen Genehmigungsverfahren
- Ist bei einer Heizungserneuerung
- notwendig zur Erlangung einer Projektgenehmigung
- erforderlich für einen erhöhten Regelzuschuss aus dem BFF,
- erforderlich für einen Zuschuss aus dem Förderprogramm „100 Prozent für die Erneuerbaren“
- Ist mit den üblichen Planungsunterlagen zur Projektgenehmigung einzureichen.
Kirchliche Finanzierung und Förderung des Produktes
- Kostenübernahme durch die Kirchengemeinde
- kann und soll in die Projektfinanzierung als Planungskosten eingepreist werden,
- Förderung dann über die Zuschüsse im Rahmen der Projektgenehmigung
Staatliche Förderung
- im Rahmen der energetischen Baubegleitung möglich
Inhaltliche und sachliche Anforderungen
- Mustergliederung für den „Bericht“
- Bericht aus der Beratungssoftware: Optimus Duo sowie Energieberater 18599 von Hottgenroth
Anbieter und ihre Qualifikation
Für das NT-Konzept bei der Diözesanstelle für Schöpfung und Umwelt akkreditierte Energieberaterinnen und -berater, siehe Karte
Preisbildung
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B zum aufwandsbezogenen Festpreis
- Erarbeitung Heizungskonzept mit Alternativen nach Aufwand (bis zu zwei Tage).
Kundenverhältnis
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kirchengemeinde und Energieberater
Bindung an die Erzdiözese Freiburg
- Rahmenvertrag zwischen der Erzdiözese und ausgewählten Energieberaterinnen und -beratern
- über die Leistungen,
- zur Einhaltung des vorgegebenen (einfachen) Musterberichtes und
- über die Teilnahme aus Austauschtreffen und Fortbildungen
Anwalt für das Produkt
Netzwerk Betriebsoptimierung (Timo Göhringer) im Auftrag der Erzdiözese
Besonderheiten
Die ersten NT-Konzepte müssen mit dem Anwalt rückgebunden werden.
