Der „Hundertfüßer“ freut sich über vielfältige Anträge aus den Bereichen Mobilität, nachhaltige Beschaffung, Biodiversität und Bildung
10.03.2025 |
Nach fast 300 Anträgen ist die Richtlinie zum zweiten Mal überarbeitet worden. Sie ist seit 15.02.25 in Kraft. Welche Änderungen diese umfasst, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Lastenräder zur Bewältigung der Dienstfahrten in der Seelsorgeeinheit, Fahrradbügel und Ladestationen für Dienst- und Privaträder, Neugestaltung des langweiligen Kirchenrasens zu einer Blühwiese, Anschaffung von wiederverwendbaren Mehrwegbeuteln statt Einmal-Plastik-Tüten für den Klingelbeutel-Geldtransport, ...
Diese und viele andere Projekte wurden inzwischen aus den "Hundertfüßer" gefördert. Seit dem Start im Jahr 2021 wurden für über 205 Projekte Zuschüsse zugesagt.
Nun hat die Jury des Hundertfüßers die Förderbedingen zum zweiten Mal angepasst: Die größte Änderung betrifft den Umstieg auf LED-Beleuchtung. Vor allem für den Lichtwechsel in Sakralgebäuden gab es viele Bewerbungen. Es zeigte sich aber, dass eine Veränderung der Beleuchtung in einer Kirche mit hoher Fachkompetenz und in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Erzbischöflichen Bauämter angegangen werden muss. Hier bewegte sich der "Hundertfüßer" aber um Bereich von klassischen Baumaßnahmen. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.
Von daher wurde nun präzisiert, dass beim Umstieg auf LED nur noch der Tausch von Leuchtmitteln und dieser nur in Profangebäuden aus dem "Hundertfüßer" gefördert wird. Die Höchstsumme wurde dabei auf 5.000 Euro je Gebäude gedeckelt.
Die neuen Förderbedingen sind zum 15. Februar 2025 in Kraft getreten. Wir bitten um Beachtung und laden zum Besuch des Hundertfüßer-Auftritts ein: https://umwelt.ebfr.de/hundertfuesser