Das Hundertfüßer-Programm

 
 

1. Die Rahmenbedingungen

 

Mit dem Hundertfüßer-Programm werden Einzelmaßnahmen und kleinere Projekte gefördert. Die Kommission Schöpfung und Umwelt hat dafür bis zum Jahr 2030 jährlich bis zu 500.000 Euro zur Verfügung gestellt.
 
Es handelt sich um ein Bewerbungsprogramm. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Über die Projektförderung entscheidet der Bewilligungsausschuss.
 

Antrags- und zuschussberechtigt sind alle Gliederungen und Rechtspersonen sowie deren Untergliederungen im Geltungsbereich der Klimabilanz der Erzdiözese
  • Einzelne Kirchengemeinden und Pfarreien
  • Einzelne unselbstständige Einrichtungen
  • Einzelne Gruppen (verbandlich oder an die Kirchengemeinde angegliedert, wie bspw. Kirchenchor, …)
  • Einzelne Bildungseinrichtungen
 
Nicht antragsberechtigt sind die Gliederungen und Rechtspersonen, die nicht in der Klimabilanz der Erzdiözese erfasst sind, zum Beispiel die Schulen der Schulstiftung oder die Einrichtungen der Caritas.
 

Die kleinste zu beantragende Zuwendung beträgt 500 €, die maximale Förderung beträgt 14.999,99 €. 
 
Beim LED-Leuchtmitteltausch gelten die besonderen Regeln unter Punkt 1.5.
 
In der Regel
  • wird aus dem Hundertfüßer eine Vollförderung gewährt, es muss also kein Eigenanteil erbracht werden.
  • bedeutet dies, dass die Projekte auf die Höchstfördersumme begrenzt sein müssen, die Gesamtkosten des Projektes 14.999,00 € (bei LED-Leuchtmitteltausch 5.000 Euro) nicht überschreiten dürfen.
Werden nichtkirchliche Zuschüsse in Anspruch genommen, entscheidet die Jury im Einzelfall, ob eine Anteilsfinanzierung erfolgt.
 

Mit kleinen Ideen soll in der Summe ein großer Beitrag zum Klima- und Umweltschutz erreicht werden. Wenn eine begrenzte Aktion, ein kleineres Projekt oder überschaubares Vorhaben in den Handlungsfeldern Bildung, Mobilität, Biodiversität, Energie, Beschaffung oder Biodiversität umgesetzt werden soll, die den Zielen einer klimaneutralen und schöpfungsfreundlichen Erzdiözese entsprechen, dann kann über das Hundertfüßer-Programm dafür eine Förderung beantragt werden.
 
Beim Hundertfüßer-Programm sind Macherinnen und Macher gefragt, deren Idee nicht unbedingt innovativ, neu oder legendär sein muss – nein, viel entscheidender ist die schnelle und nachhaltige Wirksamkeit für den Klima- und Umweltschutz. Der Zuschussantrag muss nachvollziehbar und schlüssig sein.
 

Beim Umstieg auf LED wird nur der Leuchtmitteltausch in Profangebäuden bis zu einer Obergrenze von 5.000,00 € je Gebäude gefördert.
Nicht gefördert werden
  • der Austausch von ganzen Lampen und umfangreiche Beleuchtungssysteme
  • der Tausch von Leuchtmitteln oder die Veränderung der Beleuchtung in Sakralgebäuden.
 

Für die Themen Zweiradmobilität und Biodiversität in Gärten und auf Freiflächen gibt es Merkblätter, die bei Antragstellung und Umsetzung verbindlich zu berücksichtigen sind.
 
 

  • Nicht zulässig ist eine Doppelförderung aus einem anderen Programm oder Projekt des Klimaschutz-Fonds (bitte orientieren Sie sich auf umwelt.ebfr.de/klimaschutzfonds)
  • Ausgenommen von der Förderung aus dem Hundertfüßer sind Maßnahmen, die regelhaft aus dem Bauförderfonds oder von Gesamtkirchengemeinden gefördert oder über Baulasten der kirchlichen Stiftungen getragen werden.
  • Bei Antragstellung darf das Projekt oder Vorhaben noch nicht begonnen sein.
  • Staatliche Zuschüsse oder Unterstützung durch Dritte sind nicht hinderlich.
  • Projekte aus dem Bereich der Jugendarbeit werden derzeit nicht gefördert. Hierfür sind derzeit ausreichend Mittel im Projekt #klimal des BDKJ vorhanden. Diese Mittel stammen ebenfalls aus dem Klimaschutz-Fonds.
 

Diese Rahmenbedingungen gelten längstens bis zum 31. Dezember 2030 bzw. bis die Finanzmittel aufgebraucht sind.
 

Über die Bewilligung der Bewerbungen entscheidet in der Regel in monatlichen Intervallen der Bewilligungsausschuss.
 
Unselbständige diözesane Einrichtungen erhalten eine Budgetübertragung. Selbständige kirchliche Einrichtungen und Gruppierungen der Kirchengemeinden erhalten eine Bewilligung. Beide Dokumente erhalten erst Gültigkeit, wenn sie unterschrieben an die bewilligende Stelle zurückgesandt wurden.
 
Eine Bewilligung aus dem Hundertfüßer-Programm stellt keine Genehmigung dar und präjudiziert eine solche auch nicht. Für die Einholung von Genehmigungen zum Beispiel nach Maßgabe der Haushaltsordnung oder im Zuge des kirchlichen Bauverfahrens ist der/die Bewerber/in selbst verantwortlich.
 

Der Abruf des bewilligten Zuschusses erfolgt nachschüssig unter Vorlage des Formulars zum Zuschussabruf, einer beleggestützten Abrechnung sowie eines Erfahrungs- bzw. Auswertungsberichtes.
 

Antragsteller müssen bereit sein, für die Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Freiburg bzw. für Austausch mit "Nachahmenden" zur Verfügung zu stehen.